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   BGH, 29.01.1992 - 3 StR 546/91   

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https://dejure.org/1992,5829
BGH, 29.01.1992 - 3 StR 546/91 (https://dejure.org/1992,5829)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1992 - 3 StR 546/91 (https://dejure.org/1992,5829)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 3 StR 546/91 (https://dejure.org/1992,5829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 3 StR 546/91
    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5; BGH NStZ 1992, 33 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 3 StR 546/91
    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5; BGH NStZ 1992, 33 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 3 StR 546/91
    Die bloße Ungewißheit des Ergebnisses reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Aussichtslosigkeit 2 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1992 - 3 StR 20/92

    Strafrechliche Wirkungen eines gestohlenen echten Schlüssels - Voraussetzungen

    Im übrigen hat das Landgericht es unterlassen zu prüfen, ob - wonach die Feststellungen drängen - die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB anzuordnen war (vgl. BGHSt 37, 5; BGH NStZ 1992, 33; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1992 - 3 StR 546/91).
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